Erlass einer naturschutzrechtlichen Verordnung zur Regelung des Betretungsrechts der Gumpen am Königsbach; Anhörung der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Die Gemeinde betrachtet die Sperrung des Bereichs zwischen Rabenwand und dem Königsbach als nicht zielführend und lehnt deshalb den vorliegenden Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betretungsrechts ab.

  1. Sollte die Untere Naturschutzbehörde am Erlass der Verordnung festhalten, wird angeregt, bei der Aufzählung der Betretungs-Berechtigten in § 3 der Verordnung (Ausnahmen vom Betretungsverbot) auch die Gemeinde Schönau a. Königssee für die Wahrnehmung der Aufgaben als örtliche Sicherheitsbehörde mit aufzunehmen.

  1. Es sollte eine gezielte Besucherlenkung zum Gumpen angelegt werden, um die Vielzahl der Trampelpfade zum Schutz der Natur zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Andreas Zechmeister befand sich ab diesem Tagesordnungspunkt im Sitzungssaal.

Datenstand vom 07.10.2021 09:40 Uhr