Haushaltssatzung 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2023.04.24, 24.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2023.04.24 24.04.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        6.532.200,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.661.500,00 €

ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        380 v. H.
       b) für die Grundstücke (B)        380 v. H.
  1. Gewerbesteuer        380 v. H.



§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2023 10:19 Uhr