Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Mischgebiet "Lehengütingen Ost"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2023.11.27, 27.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2023.11.27 27.11.2023 ö beschließend 4.2

Beschluss

a)   Anpassung des Geltungsbereichs 

Der Geltungsbereich wird aus städtebaulichen Gründen angepasst. Die östliche Grenze des geplanten Baugebietes wird im Hinblick zur vorhandenen Bebauung zurückgenommen. 

Der Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:
  • im Norden durch den Wirtschaftsweg mit der Flst.-Nr. 49, Gemarkung Lehengütingen, 
  • im Osten durch die Grundstücke mit der Flst.-Nrn. 48 und 48/3, Gemarkung Lehengütingen, 
  • im Süden durch die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 47 (Friedhof) und 47/2, Gemarkung Lehengütingen, 
  • im Westen durch den Gehweg der B 25 mit der Flst.-Nr. 216/8 sowie den gemeindlichen Grundstücken mit den Flst.-Nrn. 216/10 und 48/2, Gemarkung Lehengütingen. 
Der Geltungsbereich beinhaltet eine Teilfläche des Grundstückes mit der Flst.-Nr. 48, Gemarkung Lehengütingen. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich. 


b)   Billigungs- und Auslegungsbeschluss 

Der Bebauungsplanentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Mischgebiet "Lehengütingen Ost" in Lehengütingen mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 27.11.2023 findet Zustimmung und wird vom Marktgemeinderat gebilligt. 

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung des Planentwurfes durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. 
Zeitgleich mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. 
Die Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll frühzeitig durch Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Schopfloch erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2023 09:16 Uhr