Hundesteuersatzung - Neuerlass
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 2023.12.11, 11.12.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates, 2023.12.11 | 11.12.2023 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Schopfloch eine Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS). Die Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 15.09.2006 außer Kraft.
Die den Marktgemeinderatsmitgliedern vorliegende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2024 08:33 Uhr