Hundesteuersatzung - Neuerlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2023.12.11, 11.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2023.12.11 11.12.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Schopfloch eine Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS). Die Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 15.09.2006 außer Kraft. 
Die den Marktgemeinderatsmitgliedern vorliegende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2024 08:33 Uhr