Bauantrag Hahn - Errichtung eines Sockels mit Gartenzaun als Einfriedung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 09.12.2019 ö beschließend 7

Beschluss

Dem geplanten Bauvorhaben „Errichtung eines Sockels mit Gartenzaun als Einfriedung“ auf dem Grundstück Flst.-Nr. 460/97 der Gemarkung Schopfloch (Erlenstraße 6) durch Herrn Swen und Frau Stefanie Hahn, Erlenstraße 6, 91626 Schopfloch, wird seitens des Marktes Schopfloch zugestimmt. Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Rohrbuck“ bezüglich der Gesamthöhe der Einfriedung von maximal 1,00 Meter auf 2,00 Meter sowie dem Abtreppen des Sockels wird erteilt. Das ausschlaggebende Argument war das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme, welches aufs Ä ußerste verletzt wurde. Zudem kann wegen der Verjährung des Baumbestandes auf Flst.-Nr. 460/98 rechtlich ein Rückschnitt nicht gefordert werden. Deshalb wird unter Abwägung aller Gründe eine isolierte Befreiung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 14:02 Uhr