Freiwillige Erhöhung Leistungsentgelt § 18 TVöD
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 09.12.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates | 09.12.2019 | ö | beschließend | 11 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, das Leistungsentgelt nach § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD freiwillig ab dem Jahr 2019 um einen Prozentpunkt auf drei Prozentpunkte anzuheben. Diese Regelung gilt solange, bis sie entweder vom KAV Bayern nicht mehr ermöglicht wird oder der Marktgemeinderat sie widerruft. Der Marktgemeinderat beschließt außerdem, dass ab sofort der 1. und 2. Bürgermeister die Arbeitgeberseite in der betrieblichen Kommission vertreten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2020 14:02 Uhr