Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates am 11.05.2020, 11.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates am 11.05.2020 | 11.05.2020 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Markt Schopfloch erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Die Satzung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft. Die den Marktgemeinderatsmitgliedern vorliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.07.2020 09:02 Uhr