Bauantrag Schopfloch - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22, 22.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Dem geplanten Bauvorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flst.-Nr. 819/5 der Gemarkung Schopfloch (Goethestraße 1 a) wird seitens des Marktes Schopfloch zugestimmt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlich der Bahnhofstraße“ hinsichtlich,
  • der Unterschreitung der Dachneigung von mind. 28° auf 22°,
  • der Überschreitung der Baugrenzen,
wird ebenfalls zugestimmt.

Der Markt Schopfloch stimmt auch als Eigentümer des benachbarten Grundstückes Flst.-Nr. 817 der Gemarkung Schopfloch (Spielplatz), der Übernahme von Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 2 BayBO mit einer Tiefe von 1,18 m und einer Gesamtfläche von 7,14 m² zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 14:44 Uhr