Verkehrsrechtliche Anordnung in Schopfloch - Beschilderung Deuenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22, 22.03.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die bestehende Beschilderung Verkehrszeichen-Nr. 253 und dem Zusatz „Anlieger frei“ mit dem Zusatzzeichen VZ-Nr. 1026-36 „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ für die Ortsstraße in Deuenbach zu ergänzen. Das Zusatzzeichen soll an der Einfahrt in die Hollgasse am Anwesen Friedrich-Ebert-Str. 11 und an der Einmündung ab der Kreisstraße AN 42 an der Straße zur Neumühle angebracht werden. Zusätzlich erfolgt für diesen Bereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h.
Diese Beschilderung soll auf zwei Jahre, bis 31.12.2022, befristet sein. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist ist eine erneute Überprüfung der dortigen Verkehrssituation durchzuführen. Sollte das Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmer einen sicheren und geordneten Verkehr nicht gewährleisten, so kann auch vor Ablauf der 2 Jahre die Maßnahme mit erneutem Beschluss zurückgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5
Datenstand vom 20.05.2021 14:44 Uhr