Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis; Neuerlass
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 2022.03.21, 21.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates, 2022.03.21 | 21.03.2022 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Schopfloch (Kostensatzung) samt Anlage in der vorgelegten Form. Die Satzung tritt am 01. Mai 2022 in Kraft. Die den Marktgemeinderatsmitgliedern vorliegende Kostensatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2022 08:26 Uhr