7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Schopfloch mit Umweltbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2019 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat Schopfloch beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan für folgenden Bereich zu ändern:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Lehenbuch".
Vorgesehen ist eine Ausweisung einer Fläche als Sonderbaufläche (S) i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie".  

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:
Planungsanlass ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenenergie" auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 710 der Gemarkung Lehengütingen

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Lehenbuch".

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung des Planentwurfes durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern.
Zeitgleich mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB  soll frühzeitig durch Bekanntmachung im Amts – und Mitteilungsblatt des Marktes Schopfloch erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 14:00 Uhr