Einsetzung eines Ferienausschusses nach Art. 32 Abs. 4 GO bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Stadtrates, 31.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 74. Sitzung des Stadtrates 31.03.2020 ö beschließend 7

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt für den Zeitraum 31. März bis 30. April 2020, auf Grund der Ereignisse rund um den Corona-Virus, einen „Ferienausschuss“ nach Art. 32 Abs. 4 GO einzusetzen.
  2. Der Ferienausschuss wird analog zum Haupt- und Finanzausschuss besetzt, mit der Änderung, Ausschussmitglied wird Franz Mühlpointner und Georg Baierl wird Stellvertreter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2020 14:30 Uhr