14. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung des Baugebietes "Kellerbergbreite" zwischen Aresinger Straße, Alte Straße und B300; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat stellt gem. § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Planungsbüro Ecker ausgearbeitete 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 26.11.2019, geändert/ergänzt am 29.09.2020 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schrobenhausen dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gem. § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten SR'e Siegl H., Vogl und Dr. Mahl.

Datenstand vom 21.10.2020 12:45 Uhr