Erstattung der Unterrichtsgebühr der Städtischen Sing- und Musikschule während der coronabedingten Schließung
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 14.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) | 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 14.07.2020 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen erstattet die Unterrichtsgebühren der Städtischen Sing- und Musikschule aufgrund der COVID-19-bedingten Schließung von 16. März bis zum 5. April 2020 für alle Schüler (für die Musikalische Früherziehung/Eltern-Kind-Gruppe bis zum 31. August 2020) und 50% der Gebühren für die Zeit des Online-Unterrichts von 20. April 2020 bis zum 10. Mai 2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.09.2020 07:55 Uhr