Erstattung der Unterrichtsgebühr der Städtischen Sing- und Musikschule während der coronabedingten Schließung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.07.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen erstattet die Unterrichtsgebühren der Städtischen Sing- und Musikschule aufgrund der COVID-19-bedingten Schließung von 16. März bis zum 5. April 2020 für alle Schüler (für die Musikalische Früherziehung/Eltern-Kind-Gruppe bis zum 31. August 2020) und 50% der Gebühren für die Zeit des Online-Unterrichts von 20. April 2020 bis zum 10. Mai 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2020 07:55 Uhr