Antrag des Waldorfkindergartens auf Mietkostenübernahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.11.2020 ö beschließend 10

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schrobenhausen bestätigt die Voraussetzungen gem. Art. 49 Abs. 1 GO für SR Huesmann und schließt ihn von Beratung und Abstimmung des folgenden Tagesordnungspunktes aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stadt Schrobenhausen gewährt dem Träger des Waldorfkindergartens für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 einen Mietkostenzuschuss für das Kindergartengebäude in Höhe von 2.385,41 € im Monat (= 90 % der tatsächlichen Mietkosten). Die Gewährung des Mietkostenzuschusses ist nur möglich, solange der Träger die notwendige Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung vorweisen kann. Der Mietkostenzuschuss ist in monatlichen Raten zur Zahlung fällig.
Der Träger ist verpflichtet eine jährliche Betriebskostenabrechnung vorzulegen. Sollte sich in einem Haushaltsjahr ein Überschuss ergeben, ist die Mietzahlung bis zur Höhe des Überschusses an die Stadt Schrobenhausen zurückzuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten SR'e Koppold und Mühlpointner SR Huesmann war auf Grund Beschluss1 von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 07.01.2021 09:30 Uhr