Musikschule Schrobenhausen; Grundsatzbeschluss Gebührenabrechnung bei Onlineunterricht
Daten angezeigt aus Sitzung: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 17.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) | 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 17.11.2020 | ö | beschließend | 14 |
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates der Stadt Schrobenhausen beschließt, dass für durchgeführten Onlineunterricht in der städt. Musikschule der volle Gebührensatz zu Zahlung fällig wird.
Die Gebührensatzung der städt. Musikschule ist dahingehend schnellstmöglich zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.01.2021 09:30 Uhr