Örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 und 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO; Feststellung und Entlastung der Jahresrechnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 12. Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Nach Kenntnisnahme der Prüfberichte über die örtlichen Rechnungsprüfungen vom 31.03.2020 und 14.12.2020 werden die Jahresrechnungen 2017 und 2018 unter Anerkennung der in den Rechenschaftsberichten nachgewiesenen Bestandteile dieser Rechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO unter Beachtung der Prüfungsfeststellungen festgestellt. Die im Rechenschaftsbericht nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt. Die im Verwaltungshaushalt gemäß § 11 Nr. 2 KommHV bereitgestellten Mittel der Deckungsreserve für „übrige Ausgaben“ wurden nicht in Anspruch genommen.
24:0

  1. Zu den Jahresrechnungen 2017 und 2018 wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Dr. Stephan war wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 24.03.2021 14:42 Uhr