Verfahren zur Auswahl des Energieversorgungsunternehmens, mit dem ein Wegenutzungsvertrag für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (sog. Stromkonzessionsvertrag) in der Stadt Schrobenhausen geschlossen und ein möglicher Kooperationspartner gesucht werden soll.
Beschluss zur Festlegung der Auswahlkriterien nebst Gewichtung und der Mindestanforderungen sowie der Eignungsnachweise bezüglich der Auswahl des künftigen Stromkonzessionsvertragspartners der Stadt Schrobenhausen bzw. eines möglichen Kooperationspartners.
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Stadtrates, 23.03.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Im Verfahren zur Auswahl des Energieversorgungsunternehmens, mit dem ein Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG für das Elektrizitätsverteilnetz der allgemeinen Versorgung (sog. Stromkonzessionsvertrag) in der Stadt Schrobenhausen geschlossen werden soll sowie zur möglichen Verwirklichung eines Kooperationsmodells (Institutionalisierte Öffentlich Private Partnerschaft - IÖPP) mit einem Kooperationspartner, d. h. der Errichtung einer Kooperationsgesellschaft, an welche die Stromkonzession vergeben wird und die den Betrieb des Stromversorgungsnetzes sicherstellt, werden die in Anlage 1 dargestellten Mindestanforderungen sowie die beschriebene Systematik zur Auswertung der Angebote und die dort genannten Auswahlkriterien mit der angegeben Gewichtung festgelegt sowie
Von den Bewerbern sollen die in Anlage 2 aufgeführten Eignungsnachweise eingeholt und die Eignung der Bewerber entsprechend den dort beschriebenen Anforderungen geprüft werden. Entscheidungen über den Ausschluss ungeeigneter Bewerber obliegen dem Stadtrat.
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den das Verfahren begleitenden Beratern beauftragt, das Verfahren auf Grundlage der vorgenannten Beschlüsse fortzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Verhandlungen mit den Bewerbern und nach Vorliegen finaler verbindlicher Angebote einen Entwurf für eine Auswertung der Angebote und eine Beschlussempfehlung für die Auswahlentscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, soweit erforderlich, noch unwesentliche insbesondere redaktionelle Änderungen an den Verfahrensunterlagen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.04.2021 07:04 Uhr