Übertragung der Erschließungsaufgabe für das Baugebiet „Kellerbergbreite“


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Stadtrates, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 19. Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Bebauungsplan Nr. 128 „Kellerbergbreite“ der Stadt Schrobenhausen umfasst die Flur-Nummer 623, 623/3, 623/8, 623/4, 623/5 (Teil.Fl.), 623/7 (Teil.Fl.), 621 (Teil.Fl.), 766/4 (Teil.Fl.) der Gemarkung Schrobenhausen, die Flur-Nummer 950 (Teil.Fl.), 951, 950/7, 952, 953/3 (Teil.Fl.), 965 (Teil.Fl.), 964 (Teil.Fl.), 947 (Teil.Fl.) der Gemarkung Mühlried und die Ausgleichflächen Flur-Nummer 1587/3, 1587/4, 1587/5, 1587/6 (Teil.Fl.). 
  1. Der Stadtrat beschließt – vorbehaltlich der Verabschiedung des Satzungsbeschlusses für dieses Baugebiet – entsprechend § 2 Abs. 1d) bb) der Unternehmenssatzung der Stadtwerke die Übertragung der Erschließungsaufgabe auf das Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen,
  2. Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeisters zur Genehmigung des noch zu schließenden Erschließungsvertrages zwischen dem Kommunalunternehmen Stadtwerken Schrobenhausen und einem Erschließungsträger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Während der Abstimmung war Stadtrat Vogl kurzseitig nicht anwesend.

Datenstand vom 20.10.2021 11:45 Uhr