Bebauungsplan Nr. 82 "Betriebsgelände Firma Leinfelder"; hier: Teilaufhebung im Bereich der Fischergasse für die Grundstücke Fl.Nr. 301/1 und 864/1 (Teilfl.) der Gemarkung Schrobenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Stadtrates, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Betriebsgelände Fa. Leinfelder“ im Bereich der als Wohnbaufläche festgesetzten Grundstücke Fl.Nr. 301/1 und 864/1 (Teilfl.) der Gemarkung Schrobenhausen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Huesmann war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Mit NEIN stimmte Stadtrat Mühlpointner. Dr. Mahl war nicht mehr anwesend.

Datenstand vom 20.10.2021 11:45 Uhr