1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Hörzhausen Nordwest"; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Hörzhausen Nordwest“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung entspricht zunächst der Erstfassung.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Planungsleistungen einschließlich etwaiger Gutachten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 08:59 Uhr