Antrag der "Naturkinder gGmbH" auf Mietkostenzuschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.11.2021 ö beschließend 17

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen gewährt dem Träger „Naturkinder gGmbH“ für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 31.08.2024 einen Mietkostenzuschuss für das Kindergartengebäude in Höhe von 2.385,41 € im Monat 
(= 90 % der tatsächlichen Mietkosten). Die Gewährung des Mietkostenzuschusses ist nur möglich, solange der Träger die notwendige Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung vorweisen kann. Der Mietkostenzuschuss ist in monatlichen Raten zur Zahlung fällig. 
Der Träger ist verpflichtet eine jährliche Betriebskostenabrechnung vorzulegen. Sollte sich in einem Haushaltsjahr ein Überschuss ergeben, ist die Mietzahlung bis zur Höhe des Überschusses an die Stadt Schrobenhausen zurückzuzahlen.
Die Summe von 2.000,-- € darf der Träger als Rücklage einbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Huesmann war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 15.12.2021 09:48 Uhr