Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 131 "Solarpark Högenau" für die Fl.Nr. 915/4, 915/5, 915/6, 915/7 und 915/8 der Gemarkung Mühlried - Abwägung- und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schrobenhausen beschließt gem. §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- und Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung -GO- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 131 „Solarpark Högenau“ inklusive Begründung, Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 13.09.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2022 09:18 Uhr