Haushaltsplan 2022 der Stadt Schrobenhausen; Erlass der Haushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschließend 2

Beschluss

1.        Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2022
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.01.2022 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.

2.        Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2025 
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2025 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.01.2022 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.

3.        Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2021 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.

4.        Haushaltssatzung

Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr   2 0 2 2

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         43.844.300 EUR

und

im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         15.485.800 EUR

ab.
§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                     320 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                     320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                     350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben         nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Schrobenhausen, 

STADT SCHROBENHAUSEN


Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 12:37 Uhr