1. Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2022
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.01.2022 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.
2. Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2025
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2025 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.01.2022 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.
3. Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird entsprechend
der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2021 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.
4. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr 2 0 2 2
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 43.844.300 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.485.800 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Schrobenhausen,
STADT SCHROBENHAUSEN
Reisner
Erster Bürgermeister