Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei (Büchereigebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Stadtrates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 33. Sitzung des Stadtrates 18.10.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erlässt folgende Satzung:


Satzung über die Erhebung von Gebühren 
für die Benutzung der Stadtbücherei 

(Büchereigebührensatzung)


Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung: 
§ 1
Gebührenpflicht

Für das Ausleihen von Büchern und anderen Medien im Rahmen der in der Benutzungssatzung geregelten Ausleihfristen werden Gebühren erhoben. Die Erhebung von Verspätungsgebühren und andere Entgelten erfolgt nach Maßgabe dieser Satzung.


§ 2
Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner ist, wer die Stadtbücherei benutzt und den Auftrag zur Erbringung einer Leistung erteilt oder Kosten verursacht.

  1. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3
Entstehen und Fälligkeit

  1. Verspätungsgebühren und sonstige Gebühren entstehen mit der jeweiligen Inanspruchnahme einer Leistung, mit der Überschreitung der Leihfrist oder aber mit der Bekanntgabe des Anspruchs gegenüber dem Gebührenschuldner.

  1. Sämtliche Gebühren und Entgelte sind mit ihrem Entstehen zur Zahlung fällig. Zusätzlich sind bei den Erinnerungen die jeweils geltenden Portokosten mit zu entrichten.


§ 4
Gebührenhöhe, Gebührenmaßstab

An Gebühren werden erhoben

Für den Leserausweis pro Jahr

Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr         
15,00 EUR
Monatskarte
4,00 EUR
Ersatz-Leserausweis bei Verlust oder Beschädigung
3,00 EUR


Für den Leserausweis pro Jahr (ermäßigt) mit Nachweis

Für Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger, 
Schwerbehinderte und Rentner
8,00 EUR
Ersatz-Leserausweis bei Verlust/Beschädigung        
3,00 EUR


Vorbestellung

Pro vorbestelltem Medium
0,50 EUR


Versäumnisgebühr

Pro entliehener Medieneinheit und angefangener Woche
1,00 EUR


Fernleihe

Pro entliehener Medieneinheit im bayerischen Leihverkehr
2,00 EUR
Pro entliehener Medieneinheit im deutschen Leihverkehr
3,50 EUR
Pro Blatt bei Ausdruck oder Kopie
0,15 EUR


Wohnungswechsel ohne Mitteilung

Änderung des Leserausweises nach erfolgter Adressermittlung 
aufgrund eines nicht mitgeteilten Wohnungswechsels
5,00 EUR


Ersatz für beschädigte und abhandengekommene Teile

Für einen entfernten oder beschädigten Barcode pro Medium
1,00 EUR
Für CD/DVD/Blue-Ray-Hülle je CD/DVD/Blue-Ray
0,50 EUR
Boxen Toniefiguren
2,00 EUR
Tonie Booklet
1,00 EUR
Box für Toniebox oder Samifigur
6,00 EUR
Neueinarbeitung eines beschädigten oder verlorenen Mediums
5,00 EUR


§ 5
Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

  1. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren von der Stadtbücherei Schrobenhausen vom 27.10.2020 außer Kraft

Schrobenhausen, den 18.10.2022
STADT SCHROBENHAUSEN



Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin M.Schwarzbauer war während der Abstimmung kurzzeitig nicht anwesend.

Datenstand vom 30.11.2022 12:30 Uhr