Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Stadtrates, 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 36. Sitzung des Stadtrates 20.12.2022 ö beschließend 15

Beschluss

Der Stadtrat beschließt nachfolgende

Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Stadtwerke Schrobenhausen KU 
der Stadt Schrobenhausen vom 28.04.2020,
zuletzt geändert mit Satzung vom 27.07.2021 (Inkrafttreten ab 01.08.2021)

Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
§ 1

Die Unternehmenssatzung der Stadtwerke Schrobenhausen Kommunalunternehmen vom 28.04.2020, zuletzt geändert mit Satzung vom 27.07.2021 (Inkrafttreten ab 01.08.2021) wird wie folgt geändert:

  1. § 5 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Entschädigung von 150,- € (in Worten: einhundertfünfzig Euro) je Sitzung als Pauschale.  Sie ist zum Ende des Kalenderjahres zahlbar.
 
§ 2

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Schrobenhausen, 20.12.2022

Stadt Schrobenhausen

Harald Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte J. Siegl, Fiß, Schwarzbauer, Eikam, Spreitzer, Berger, Huesmann und Tanzer. Stadtrat Prof. Schalk war während der Beschlussfassung kurzzeitig nicht anwesend.

Datenstand vom 01.02.2023 12:30 Uhr