Antrag der DITIB türkisch islamische Gemeinde eV Schrobenhausen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Errichtung eines Kulturzentrums


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.05.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen gewährt dem DITIB islamische Gemeinde eV Schrobenhausen zu den Kosten der Errichtung eines Kulturzentrums einen Investitionskostenzuschuss von höchstens 175.000 EUR. Die Auszahlung erfolgt mit jeweils 87.500 EUR in den HH-Jahren 2024 und 2025. Dafür sichert der Verein der Stadt für den Zeitraum von 20 Jahren ein noch zu präzisierendes und unentgeltliches Belegungsrecht für mindestens 10 Veranstaltungen pro Jahr im Mehrzwecksaal zu. Ebenso können die Seminarräume genutzt werden. Der in Planung befindliche Kinderspielplatz sollte öffentlich zugänglich sein. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zur Abrechnung der Zuschussangelegenheit vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2023 09:58 Uhr