Haushaltsplan 2023 der Stadt Schrobenhausen; Erlass der Haushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Stadtrates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 17

Beschluss

1.        Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2023
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.01.2023 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.

2.        Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2026 
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2026 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.01.2023 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.

3.        Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.01.2023 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.

4.        Haushaltssatzung

Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr   2 0 2 3

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         44.649.400 EUR

und

im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         10.153.700 EUR

ab.
§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                     320 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                     320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                     380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben         nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Schrobenhausen, 

STADT SCHROBENHAUSEN


Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2023 11:18 Uhr