Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Stadtrates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschließend 18

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen beschließt:

Bei Veranstaltungen die den öffentlichen Verkehr beeinflussen, übernimmt eine vom Veranstalter benannte Person, die Verkehrssicherungspflicht.
Ausnahmen sind Veranstaltungen bei denen folgende Punkte gleichzeitig auftreten:
  • -Verkehrseinschränkung von überörtlichen Straßen (Landkreisstraßen und Staatsstraßen), inkl. Umleitungsbeschilderung
  • -Umfang der Verkehrseinschränkung über mehrere Tage geht
  • -die Veranstaltung einem Großveranstaltungscharakter gleich zu setzen ist.

  • Stadt Schrobenhausen organisiert eine RSA Schulung. Eingeladen werden alle Vereine in Schrobenhausen die Erfahrungsgemäß mit Veranstaltungen in Straßenverkehr eingreifen.
  • Neue Veranstaltungen die im laufendem Jahr unvorhergesehen bekannt werden, 
werden von der Stadt auf die Schulungspflicht der RSA hingewiesen.
  • Die Stadt Schrobenhausen bezahlt die Kosten der Schulung für max. 2 Teilnehmer eines Vereins.
  • Die Stadt Schrobenhausen stellt Kostenlos das benötigte Absperrmaterial (Verkehrszeichen, Verkehrssicherungseinrichtungen,) vor Ort zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Kreisle, Fiß, J. Siegl und Eikam. Stadträtin Abstreiter hatte die Sitzung gegen 19:35 verlassen und war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr anwesend.

Datenstand vom 29.03.2023 11:18 Uhr