Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines großflächigen Einzelhandels u.a. auf den Grundstücken Fl.Nr. 1401/2 und 1403 der Gemarkung Schrobenhausen, zwischen Neuburger Straße und Gaisbergweg; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 139 „Sondergebiet Edeka“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1401/2 und 1403 der Gemarkung Schrobenhausen zur Ausweisung eines Sondergebietes gem. § 11 BauNVO für großflächigen Einzelhandel, Büros, Praxisflächen sowie einer Kindertagesstätte. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Kostenübernahmevertrag abzuschließen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 14:31 Uhr