Neuerlass der Satzung über Straßennamen und die Nummerierung der Gebäude in der Stadt Schrobenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Stadtrates, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 50. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschließend 4

Beschluss 1

Beschlussfassung über die Anträge von den Stadträten Huesmann und Berger die zur Diskussion stehende Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 der neuen Satzung „sollen bevorzugt“ bzw. „sollen“ durch „müssen“ zu ersetzen sowie um folgenden § 6 Abs. 4 zu ergänzen: Hausnummernschilder sind so anzubringen, dass sie dauerhaft sichtbar von der öffentlichen Verkehrsfläche beziehungsweise Zufahrt zum Gebäude sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte J. Siegl, Abstreiter, Fiß, Schwarzbauer, Eikam und Schalk.

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt den Neuerlass der Satzung über Straßennamen und die Nummerierung der Gebäude in der Stadt Schrobenhausen in der Fassung vom 30.01.2024 mit den o.g. beantragten und vom Stadtrat beschlossenen Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten die Stadträte J. Siegl, Abstreiter, Fiß, Schwarzbauer und Eikam.

Datenstand vom 21.03.2024 09:03 Uhr