Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Stadtrates, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 53. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 2

Beschluss 1

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes über die örtliche Rechnungsprüfung vom 27.02.2024 wird die Jahresrechnung 2022 unter Anerkennung der im Rechenschaftsbericht nachgewiesenen Bestandteile dieser Rechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO unter Beachtung der Prüfungsfeststellungen festgestellt. Die im Rechenschaftsbericht nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt. Die im Verwaltungshaushalt gemäß § 11 Nr. 2 KommHV bereitgestellten Mittel der Deckungsreserve für „übrige Ausgaben“ wurden nicht in Anspruch genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Jahresrechnung 2022 wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Reisner war wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 21.05.2024 10:10 Uhr