Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schrobenhausen (Kostensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 14

Beschluss

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schrobenhausen (Kostensatzung)


Die Stadt Schrobenhausen erlässt auf Grund von Art. 20 Abs. 1 Kostengesetz (KG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.02.1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.04.2023 (GVBl. S.  128) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.  S. 796), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:

§ 1

Die Anlage (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz) zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schrobenhausen vom 04.12.2001 wird neu gefasst.


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.


Schrobenhausen,
STADT SCHROBENHAUSEN


Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat J. Siegl war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Datenstand vom 29.01.2025 11:52 Uhr