5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Kirchplatz im Bereich des Grundstücks Flnr. 66 der Gemarkung Steingriff


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Stadtrates, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 12
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.02.2025 ö beschließend 6
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 66. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 „Kirchplatz“ für den Bereich des Grundstücks Flnr. 66 der Gemarkung Steingriff zur Errichtung eines Schützenheims.
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. 
Die Kosten für die Bauleitplanung trägt die Stadt Schrobenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2024 09:01 Uhr