1. Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2025
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.01.2025 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.
2. Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2024 bis 2028
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2024 bis 2028 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.01.2025 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.
3. Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.01.2025 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.
4. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr 2 0 2 5
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 54.024.300 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.184.400 EUR
ab.
§ 2
Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.587.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 260 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 260 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Schrobenhausen,
STADT SCHROBENHAUSEN
Reisner
Erster Bürgermeister