Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung eines Gebietes zur Realisierung von Ausgleichsflächen im Bereich der Kleingartenanlage am Gabesbach; Anlage eines Ökokontos


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.06.2015 ö beschließend 4
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2019 ö informativ 2

Beschluss

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 37 V. v. 22. Juli 2014 (GVBl 2014, S. 286) beschließt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:


§ 1

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Schrobenhausen ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1186, 1964-1976, 1983-2011, 2013-2093, 2096-2108, 2109/1, 2111-2114, 2116-2134, 2136-2138, 2140-2175, 2177-2238, 2239-2242 und 2244-2253 der Gemarkung Schrobenhausen zu.
Die Gemeinde muss für jedes Vorhaben, welches in den Naturhaushalt eingreift sog. Ausgleichsflächen und -maßnahmen nachweisen. Die Eingriffsregelung (Vermeidung und Ausgleich) ist eine grundlegende Vorschrift zum Umweltschutz, der wiederum in § 1a BauGB als Aufgabengebiet der Bauleitplanung verankert und somit Gegenstand des Städtebaus ist.
Daher ist die langfristige Sicherung und Entwicklung von Ausgleichsflächen und die Entwicklung eines Ökokontos erforderlich und sinnvoll. Die Stadt Schrobenhausen beabsichtigt daher, auf den o. g. Grundstücken ein Gesamtkonzept für die Bereitstellung und Entwicklung von Ausgleichsflächen und -maßnahmen zu erstellen.

§ 2

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die in § 1 Abs. 1 dieser Satzung aufgeführten Grundstücke. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3

Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadt Schrobenhausen den Abschluss eines Kaufvertrages über das Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

§ 4

Diese Satzung tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schrobenhausen, den
STADT SCHROBENHAUSEN


Dr. Stephan
1. Bürgermeister

Anlage: Lageplan vom 19.05.2015


Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 09:15 Uhr