Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Kirchplatz Steingriff" zur Schaffung von Wohnbauflächen sowie Antrag auf Änderung für das Grundstück Fl.Nr. 41/1 Gemarkung Steingriff; Grundsatzentscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates, 19.05.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Kirchplatz Steingriff“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge für die Änderung des Bebauungsplanes zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Nein-Stimme: SR Mießl

Datenstand vom 04.04.2019 08:05 Uhr