1. Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2015
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.05.2015 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.
2. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr 2 0 1 5
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.925.550 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.099.600 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.250.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Schrobenhausen, 30.06.2015
STADT SCHROBENHAUSEN
Dr. Stephan
1. Bürgermeister