Der Stadtrat Schrobenhausen beschließt die nachfolgende Satzung:
Satzung zur Änderung
der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen
„Stadtwerke Schrobenhausen“ der Stadt Schrobenhausen vom 25.10.2011,
zuletzt geändert mit Satzung vom 21.07.2015 (Inkrafttreten ab 01.10.2015)
Gemäß Art. 89 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GVBl S. 82) erlässt der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
§ 1
(1) In § 2 Abs. 1 Buchstabe d) werden nach den Worten „Boden- und Siedlungspolitik,“ folgende Worte angefügt:
„sofern das Kommunalunternehmen durch Stadtratsbeschluss für ein bestimmtes Baugebiet zur Erschließung ermächtigt wurde; der Beschluss ist in öffentlicher Sitzung zu fassen und bekanntzumachen,“
(2) Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 wird Absatz 1a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(1a) Gegenstand des Unternehmens ist auch die Erfüllung der Erschließungsaufgabe der Stadt (§ 124 BauGB), insbesondere der Erwerb, die Erschließung und der Verkauf von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Rahmen der kommunalen Boden- und Siedlungspolitik, sofern mit der Stadt Schrobenhausen ein echter Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abgeschlossen wird.“
(3) Nach § 2 Abs. 1a wird Absatz 1b mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„(1b) Bei den Unternehmensgegenständen nach § 2 Abs. 1 und 1a handelt es sich jeweils um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) i.S.v. Art. 14 AEUV.“
(4) Nach § 6 Abs. 3 Buchstabe n) wird nach den Worten „übertragenen Aufgaben“ Buchstabe o) mit folgendem Wortlaut angefügt:
„o) Abschluss und Änderung von Erschließungsverträgen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB.“
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Schrobenhausen, den 26.04.2016
Dr. Karlheinz Stephan
1. Bürgermeister