Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Gewerbegebiet Augsburger Straße" für das Grundstück Fl.Nr. 824 der Gemarkung Schrobenhausen, Augsburger Straße 47; Grundsatzentscheidung
Daten angezeigt aus Sitzung: 37. Sitzung des Stadtrates, 21.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 37. Sitzung des Stadtrates | 21.02.2017 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Dem Antrag des Bauwerbers auf Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 84 Gewerbegebiet Augsburger Straße“ wird zugestimmt.
Mit dem Antragsteller ist ein Kostenübernahmevertrag abzuschließen. Dieser beinhaltet sämtliche Planungskosten sowie ggf. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten:
Datenstand vom 04.04.2019 08:21 Uhr