Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2017; Erlass der Haushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Stadtrates, 28.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 38. Sitzung des Stadtrates 28.03.2017 ö beschließend 2

Beschluss

1.        Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2017
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2017 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.

17:3
(dagegen: SRe Spreitzer, Berger, Dr. Mahl)

2.        Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2016 bis 2020 
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2016 bis 2020 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2017 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.
16:4
       (dagegen: SRe Spreitzer, Berger, Dr. Mahl, Koppold)

3.        Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 wird entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.11.2016 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.
14:6
       (dagegen: SRe Spreitzer, Eikam, Yürekli, Reisner, Koppold, Bayerstorfer)

4.        Haushaltssatzung
Haushaltssatzung

der Stadt Schrobenhausen

(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)

für das Haushaltsjahr   2 0 1 7

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         33.903.800 EUR
und
im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit           8.814.600 EUR
ab.
§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.200.000 EUR festgesetzt.
§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.100.000 EUR festgesetzt.
§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                     320 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                     320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                     350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben        nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.


Schrobenhausen, 28.03.2017
STADT SCHROBENHAUSEN


Dr. Stephan
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
dagegen: SRe Spreitzer, Berger, Dr. Mahl

Datenstand vom 04.04.2019 08:22 Uhr