1. Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2017
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2017 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.
17:3
(dagegen: SRe Spreitzer, Berger, Dr. Mahl)
2. Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2016 bis 2020
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2016 bis 2020 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2017 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.
16:4
(dagegen: SRe Spreitzer, Berger, Dr. Mahl, Koppold)
3. Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 wird entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.11.2016 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.
14:6
(dagegen: SRe Spreitzer, Eikam, Yürekli, Reisner, Koppold, Bayerstorfer)
4. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr 2 0 1 7
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.903.800 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.814.600 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.200.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.100.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
Schrobenhausen, 28.03.2017
STADT SCHROBENHAUSEN
Dr. Stephan
Erster Bürgermeister