Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Änderung der Unternehmenssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Stadtrates, 28.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 47. Sitzung des Stadtrates 28.11.2017 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, in § 2 Abs. 4 Satz 1 der Unternehmenssatzung der Stadtwerke nach den Worten „zu erlassen,“ das Wort „diese“ einzufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, dem Kommunalunternehmen Stadtwerke die Aufgabe „Entwicklung von Gewerbegebieten“ zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten: SR'e Baierl, Dietenhauser, Spreitzer, Berger, Dr. Mahl, Koppold, Dr. Schalk, Reisner, 3. Bgm. Mühlpointner

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt, § 6 Abs. 4 Satz 1 der Unternehmenssatzung der Stadtwerke wie folgt zu ändern: „Neben den gesetzlichen Weisungsrechten kann der Stadtrat den Verwaltungsratsmitgliedern zur Verwendung des Jahresgewinns, der Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt Schrobenhausen und zum Verkauf von Gewerbegrundstücken Weisung erteilen.“
Zentraler Ansprechpartner für alle Gewerbetreibenden und über das Weisungsrecht auch Entscheider bei der Vergabe der Gewerbegrundstücke bleibt die Stadt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten: SR'e Spreitzer, Berger, Dr. Mahl

Beschluss 4

Der Stadtrat beschließt, für die Verwaltungsratsmitglieder keine Stellvertreter mehr zu bestellen und die entsprechenden Passagen in § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Unternehmenssatzung zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten: SR'e Bayerstorfer, Eikam, Schwarzbauer, Yürekli, Koppold, Reisner, Dr. Schalk, Berger, Dr. Mahl, Spreitzer, 3. Bgm. Mühlpointner, Baierl, Dietenhauser

Beschluss 5

Aufbauend auf diesen Beschluss wurde von SR Koppold ein Alternativvorschlag eingebracht. Bürgermeister Dr. Stephan bat, diesen erst durch die Verwaltung prüfen zu lassen und in einer der nächsten Sitzungen wieder zum Aufruf zu bringen.

SR Koppold stellte daraufhin einen Antrag zur Geschäftsordnung, hierüber sofort abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten: SR'e Prof. Dr. Englert, Dr. Hartmann, Kauderer, Plöckl, Siegl, Soier, Vogl, Winter, Erster Bürgermeister Dr. Stephan, 2.Bgm. Eberle

Beschluss 6

Der Stadtrat beschließt, § 5 Abs. 3 der Unternehmenssatzung wie folgt zu ändern: „Die weiteren Verwaltungsratsmitglieder sowie deren Stellvertreter werden vom Stadtrat der Stadt Schrobenhausen für sechs Jahre bestellt. Die Verteilung der Sitze erfolgt entsprechend Art. 33 Abs. 1 S. 2 der bayerischen Gemeindeordnung und der in der jeweiligen Geschäftsordnung des Stadtrates für die Besetzung der Ausschüsse vorgesehenen Regelung. Für die stellvertretenden Verwaltungsratsmitglieder gelten die Bestimmungen über die weiteren Verwaltungsratsmitglieder entsprechend. Die Stellvertreter sind zu den Sitzungen in gleicher Weise wie die Verwaltungsratsmitglieder zu allen Sitzungen zu laden. Zu Verwaltungsratsmitgliedern können sowohl Stadtratsmitglieder als auch sachverständige Dritte anstatt eines Stadtratsmitglieds auf Vorschlag der in Bezug auf den jeweiligen Verwaltungsratssitz berechtigten Fraktion bestellt werden; Art. 90 Abs. 3 S. 4 Alt. 1 GO gilt entsprechend. Der Stadtrat entscheidet über die Abberufung eines Verwaltungsratsmitglieds auf dessen Antrag hin oder in den Fällen, in denen sich nach der jeweiligen Geschäftsordnung des Stadtrates die Besetzung der Ausschüsse ändert; Art. 19 Abs. 1 GO gilt entsprechend.“

Infolge der Neuregelung zur Besetzung des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens (Beschluss 6) kam der Stadtrat überein, über die von der Kommunalaufsicht angeregte Änderung, die Anzahl der bestellbaren sachverständigen Dritten im Verwaltungsrat auf ein Drittel zu begrenzen, nicht mehr zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten: SR'e Prof. Dr. Englert, Dr. Hartmann, Kauderer, Plöckl, Siegl, Soier, Vogl, Winter, Eberle, Erster Bürgermeister Dr. Stephan

Beschluss 7

Aufbauend auf die vorstehend gefassten Beschlüsse beschließt der Stadtrat die nachfolgende Satzung:
Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVB S. 335) erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
§ 1
Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen vom 25.10.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 26.04.2016, wird wie folgt geändert:
  1. In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird nach den Worten „zu erlassen,“ das Wort „diese“ eingefügt.
  2. § 6 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Neben den gesetzlichen Weisungsrechten kann der Stadtrat den Verwaltungsratsmitgliedern zur Verwendung des Jahresgewinns, der Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt Schrobenhausen und zum Verkauf von Gewerbegrundstücken Weisung erteilen.
  1. § 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Die weiteren Verwaltungsratsmitglieder werden vom Stadtrat der Stadt Schrobenhausen für sechs Jahre bestellt. Zu Verwaltungsratsmitgliedern können sowohl Stadtratsmitglieder als auch sachverständige Dritte, von diesen jedoch nicht mehr als ein Drittel der Verwaltungsratsmitglieder, bestellt werden; Art. 90 Abs. 3 S. 4 Alt. 1 GO gilt entsprechend. Der Stadtrat entscheidet über die Abberufung eines Verwaltungsratsmitglieds auf dessen Antrag hin; Art. 19 Abs. 1 GO gilt entsprechend.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Schrobenhausen, den 28.11.2017

Dr. Karlheinz Stephan
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 8

Der Stadtrat empfiehlt dem Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens, den finanziellen Verfügungsrahmen für die den Stadtwerken übertragenen Immobilienaufgaben auf insgesamt 25 Mio. € zu begrenzen. Bei diesem Ansatz außen vor bleibt das Betriebsareal der Stadtwerke in der Carl-Poellath-Str. 19.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten: SR'e Koppold und 3. Bgm. Mühlpointner

Datenstand vom 04.04.2019 08:43 Uhr