Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 123 "Comenius-Kindergarten" für die Errichtung eines Ersatzgebäudes des Comenius Kindergartens zwischen der B 300, der Gerolsbacher Straße und der St.-Sebastian-Straße; Grundsatzbeschluss und Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 24.04.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Comenius Kindergarten“ für die Grundstücke Fl.Nr. 650, 650/3 (Teilfl.), 651/1 und 651/2 der Gemarkung Schrobenhausen zur Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen und allgemeinen Wohnbauflächen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Der Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplanes wird an das Büro Wipfler, Pfaffenhofen zu einem Gesamthonorar i.H.v. 18.242,70 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 08:47 Uhr