Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Steingriffer Straße - Wohngebiet"; Grundsatzbeschluss und Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Stadtrates, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 53. Sitzung des Stadtrates 15.05.2018 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Steingriffer Straße Wohngebiet“ vom 14.03.2018 wird stattgegeben.
Die Stadt Schrobenhausen beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Steingriffer Straße – Wohngebiet“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1425/19 (Teilfl.), 1425/22 (Teilfl.), 1429/4, 1429/5, 1429/6 (Teilfl.) und 1429/7 der Gemarkung Schrobenhausen für den Bereich nördlich und südlich der Michael-Sommer-Straße.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Aufträge zur Umsetzung der Bebauungsplanänderung zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungswunsch des Antragstellers, soweit als städtebaulich vertretbar, in die Planungen einfließen zu lassen.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mit dem Antragsteller einen Kostenübernahmevertrag zur Übernahme der Planungskosten etc. und einen städtebaulichen Vertrag zur Regelung einer Bebauung der Grundstücke innerhalb der nächsten 5 Jahre ab Rechtskraft der Bebauungsplanänderung zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 08:48 Uhr