Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Waldeckstraße" für die Grundstücke Fl.Nr. 1528, 1528/4 und 1528/5 der Gemarkung Schrobenhausen als Bebauungsplan der Innenentwicklung (Nachverdichtung) nach § 13a BauGB; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Stadtrates, 25.09.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Waldeckstraße“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1528, 1528/4 und 1528/5 der Gemarkung Schrobenhausen als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.
Die Grundstücke werden als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für den Bebauungsplan zu erteilen.
Die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten übernimmt der Antragsteller. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte: SR Spreitzer

Datenstand vom 31.10.2018 08:01 Uhr