Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Reifen Schubert Areal an der Bahnlinie Fl.Nr. 1456/29, 1456/168 und 1456/171 Gemarkung Schrobenhausen; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Stadtrates, 25.09.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 1456/29, 1456/168 und 1456/171 (Teilfl.) Gemarkung Schrobenhausen zwischen Bahngleis und Regensburger Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB auf Grundlage des Masterplanes 2.
Die Grundstücke werden als Urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO festgesetzt.
Zur Klärung der verkehrsrechtlichen Gesamtsituation wird die Verwaltung beauftragt, das Bebauungsplanverfahren durch einen Verkehrsplaner begleiten zu lassen.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Der Antragsteller übernimmt sämtliche im Zusammenhang mit der Planung stehenden Kosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten SR Lemal, SR Koppold, SR Reisner, SR Bayerstorfer. SR Eikam, SR Spreitzer, SR Berger und SR Dr. Hartmann.

Datenstand vom 31.10.2018 08:01 Uhr