Haushaltsplan 2019 der Stadt Schrobenhausen; Erlass der Haushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Stadtrates, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 61. Sitzung des Stadtrates 26.02.2019 ö beschließend 2

Beschluss

1.        Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2019
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2019 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.
20:3
(dagegen: SRe Spreitzer, Berger, Dr. Mahl)
2.        Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2018 bis 2022 
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2018 bis 2022 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2019 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.
23:0
3.        Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.11.2018 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.
19:4
(dagegen: SRe Koppold, Eikam, Spreitzer, Dr. Mahl)

4.        Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr   2 0 1 9

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         41.038.300 EUR
und
im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         11.849.400  EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.700.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                     320 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                     320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                     350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben        nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Schrobenhausen, 26.02.2019
STADT SCHROBENHAUSEN
Dr. Stephan
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
dagegen: SRe Spreitzer, Berger und Dr. Mahl

Datenstand vom 04.04.2019 07:53 Uhr