Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areals "Schloss Sandizell"; Fl.Nr. 1 (Teil.fl.), 1/1, 1/2 (Teil.fl.), 1/8 und 2 der Gemarkung Sandizell als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 64. Sitzung des Stadtrates, 28.05.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 127 „Schloss Sandizell“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1 (Teil.fl), 1/1, 1/2 (Teil.fl.), 1/8 und 2 der Gemarkung Sandizell auf dem Areal des Schloss Sandizell als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB auf Grundlage des Strukturkonzeptes NEU vom 28.03.2019.
Die Grundstücke werden als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Betriebe des Beherbergungsgewerbes werden gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO als Ausnahme ausdrücklich zugelassen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Der Antragsteller übernimmt sämtliche im Zusammenhang mit der Planung stehenden Kosten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte SR Berger.
Datenstand vom 07.08.2019 11:48 Uhr