1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit folgenden Kindertageseinrichtungen für die
Zeit ab 01.01.2018 neue Betriebskostenvereinbarungen abzuschließen und die
aufgeführten Verwaltungskosten (als Obergrenze) einzuarbeiten.
Einrichtung
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Jährliche Verwaltungskosten
(jeweils Maximum, in Euro)
Der Aufwand ist nachzuweisen
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Kirchliche Einrichtungen:
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Comenius
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3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
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St. Mauritius,
Edelshausen
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3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
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Hl. Geist,
Mühlried
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3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
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St. Martin,
Hörzhausen
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3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
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Maria Ward
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3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
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St. Maximilian,
Sandizell
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3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
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BRK-Einrichtungen:
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Taka-Tuka-
Land
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7.336,45 je Kindergarten-/Krippen- und Hortgruppe
+ Anpassung an die jährlichen Lohnsteigerungen
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Lummerland
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7.336,45 je Kindergarten-/Krippen- und Hortgruppe
+ Anpassung an die jährlichen Lohnsteigerungen
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Sonstige Träger:
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AWO-Kinderhaus
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7.336,45 € je Kindergarten-/Krippen- und Hortgruppe
+ Anpassung an die jährlichen Lohnsteigerungen
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Waldkindergarten
Wurzelzwerge
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7.000,-- je Kindergartengruppe (ab 10 Kindern)
3.500,-- je Hortgruppe (ab 6 Kindern)
+ Anpassung an die jährlichen Lohnsteigerungen
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Integrativer Hort
des Kinder- u.
Jugendhilfezentrums
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1.000,-- /mtl. Nutzungsentgeld (statt 66,66 % Bezuschussung)
7.997,-- € für Verwaltungskosten (eine Gruppe)
+2.302,-- € für die Gesamtleitung
10.299-- € insgesamt, ohne Nutzungsentgeld
+ Anpassung an die jährlichen Lohnsteigerungen
Bis zu 4.000,-- € Anrechnung von Verpflegungskosten
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Waldorfkindergarten
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Für die befristete Vereinbarung für die Zeit ab 01.09.2019 –
31.08.2020) = 7.200 €
(Gesamtdefizitobergrenze 90 % aus 22.000,-- € = 19.800,-- €)
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2. Darüber hinaus sind folgende Regelungen zu vereinbaren:
a. Defizitbeteiligung:
Die Stadt gewährt den Trägern neben ihrem gesetzlichen Förderansprüchen nach
Art. 18 BayKiBiG zusätzlich 90 % des jährlichen ungedeckten Betriebsaufwands
als freiwilligen Zuschuss.
Für die beiden Kindertageseinrichtungen Comenius und Heilig Geist gilt folgende
Zusatzregelung:
Als zusätzliche freiwillige Leistung gewährt die Stadt auf vorherigen Antrag für not-
wendige Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am
Kindertageseinrichtungsgebäude und an der Außenanlage einen Zuschuss von
66,66 % der Gesamtkosten. Voraussetzung ist, dass die Stadt der geplanten
Maßnahme hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung vorher zugestimmt hat.
Für den Hort des Kinder- und Jugendhilfezentrums St. Josef gilt weiterhin das in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 beschlossene
Nutzungsentgelt von 1.000 € mtl.
b. Überschüsse:
Sofern ab dem Abrechnungsjahr 2018 aus dem Betrieb der
Kindertageseinrichtung Überschüsse entstehen, sind diese fortzuschreiben und
mit zukünftigen Betriebskostendefiziten zu verrechnen.
Sollten sich über mehrere Jahre Überschüsse ergeben oder eine Gesamtsumme
der Überschüsse von 50.000 € überschritten werden, kann die Stadtverwaltung im
Einvernehmen mit dem Träger diese Überschüsse ganz oder teilweise
zweckgebunden in die Kindertagesstätte investieren. Die restlichen Überschüsse
sind fortzuschreiben.
c. AWO Kinderhaus:
Es wird vereinbart, dass auf eine Rückforderung der vor dem 01.01.2018
fortgeschriebenen Überschüsse verzichtet wird.
d. Kindergarten St. Mauritius, Edelshausen:
Da der Überschuss aus dem Abrechnungsjahr 2017 durch buchungstechnische
Ursachen verursacht wurde, wir er fortgeschrieben und mit zukünftigen
Betriebskostendefiziten verrechnet.
Alle weiteren Vertragsinhalte werden in Anlehnung an die mit der Sitzungsvorlage übersandten Musterbeispiele von der Verwaltung festgelegt.