Neue Betriebskostenvereinbarungen mit den Trägern der Schrobenhausener Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Stadtrates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 65. Sitzung des Stadtrates 02.07.2019 ö beschließend 3

Beschluss

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit folgenden Kindertageseinrichtungen für die
    Zeit ab 01.01.2018 neue Betriebskostenvereinbarungen abzuschließen und die
    aufgeführten Verwaltungskosten (als Obergrenze) einzuarbeiten.
Einrichtung
Jährliche Verwaltungskosten
(jeweils Maximum, in Euro)
Der Aufwand ist nachzuweisen
Kirchliche Einrichtungen:
Comenius
3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
St. Mauritius,
Edelshausen
3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
Hl. Geist,
Mühlried
3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
St. Martin,
Hörzhausen
3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
Maria Ward
3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
St. Maximilian,
Sandizell
3.000,-- je Kindergarten-, Krippen- und Hortgruppe
BRK-Einrichtungen:
Taka-Tuka-
Land

7.336,45 je Kindergarten-/Krippen- und Hortgruppe
+ Anpassung an die jährlichen Lohnsteigerungen
Lummerland

7.336,45 je Kindergarten-/Krippen- und Hortgruppe
+ Anpassung an die jährlichen Lohnsteigerungen
Sonstige Träger:
AWO-Kinderhaus
7.336,45 € je Kindergarten-/Krippen- und Hortgruppe
+ Anpassung an die jährlichen Lohnsteigerungen
Waldkindergarten
Wurzelzwerge

7.000,-- je Kindergartengruppe (ab 10 Kindern)
3.500,-- je Hortgruppe (ab 6 Kindern)
+ Anpassung an die jährlichen Lohnsteigerungen
Integrativer Hort
des Kinder- u.
Jugendhilfezentrums
1.000,-- /mtl. Nutzungsentgeld (statt 66,66 % Bezuschussung)

  7.997,-- € für Verwaltungskosten (eine Gruppe)
+2.302,-- € für die Gesamtleitung
10.299-- € insgesamt, ohne Nutzungsentgeld
+ Anpassung an die jährlichen Lohnsteigerungen
Bis zu 4.000,-- € Anrechnung von Verpflegungskosten
Waldorfkindergarten
Für die befristete Vereinbarung für die Zeit ab 01.09.2019 –
31.08.2020) = 7.200 €
(Gesamtdefizitobergrenze 90 % aus 22.000,-- € = 19.800,-- €)

2. Darüber hinaus sind folgende Regelungen zu vereinbaren:
a. Defizitbeteiligung:
    Die Stadt gewährt den Trägern neben ihrem gesetzlichen Förderansprüchen nach
    Art. 18 BayKiBiG zusätzlich 90 % des jährlichen ungedeckten Betriebsaufwands
    als freiwilligen Zuschuss.
    Für die beiden Kindertageseinrichtungen Comenius und Heilig Geist gilt folgende
    Zusatzregelung:
    Als zusätzliche freiwillige Leistung gewährt die Stadt auf vorherigen Antrag für not-
    wendige Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am
    Kindertageseinrichtungsgebäude und an der Außenanlage einen Zuschuss von
    66,66 % der Gesamtkosten. Voraussetzung ist, dass die Stadt der geplanten
    Maßnahme hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung vorher zugestimmt hat.
    Für den Hort des Kinder- und Jugendhilfezentrums St. Josef gilt weiterhin das in
    der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 beschlossene
    Nutzungsentgelt von 1.000 € mtl.
b. Überschüsse:
    Sofern ab dem Abrechnungsjahr 2018 aus dem Betrieb der
    Kindertageseinrichtung Überschüsse entstehen, sind diese fortzuschreiben und
    mit zukünftigen Betriebskostendefiziten zu verrechnen.
    Sollten sich über mehrere Jahre Überschüsse ergeben oder eine Gesamtsumme
    der Überschüsse von 50.000 € überschritten werden, kann die Stadtverwaltung im
    Einvernehmen mit dem Träger diese Überschüsse ganz oder teilweise
    zweckgebunden in die Kindertagesstätte investieren. Die restlichen Überschüsse
    sind fortzuschreiben.
c. AWO Kinderhaus:
    Es wird vereinbart, dass auf eine Rückforderung der vor dem 01.01.2018
    fortgeschriebenen Überschüsse verzichtet wird.
d. Kindergarten St. Mauritius, Edelshausen:
   Da der Überschuss aus dem Abrechnungsjahr 2017 durch buchungstechnische
   Ursachen verursacht wurde, wir er fortgeschrieben und mit zukünftigen
   Betriebskostendefiziten verrechnet.
Alle weiteren Vertragsinhalte werden in Anlehnung an die mit der Sitzungsvorlage übersandten Musterbeispiele von der Verwaltung festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2019 09:53 Uhr