Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Fl.Nr. 915/4, 915/5, 915/6, 915/7; 1360, 1360/1,1365/5 Gemarkung Mühlried sowie Fl.Nr. 517 Gemarkung Edelshausen zur Ausweisung als Sondergebiet –Photovoltaik


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Sitzung des Stadtrates, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

SR Koppold wird als persönlich Beteiligter gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die 15. Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung der Bebauungspläne für den Geltungsbereich 1 (Fl.Nr. 517 Gemarkung Edelshausen; Anumar Edelshausen); Geltungsbereich 2 (Fl.Nr. 1360, 1360/1, 1365/5 Gemarkung Mühlried; Primus Solarpark Gut Weil) sowie Geltungsbereich 3 (Fl.Nr. 915/4, 915/5, 915/6, 915/7, 915/8 Gemarkung Mühlried, BEG Solarpark Högenau) als vorhabensbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB.
Die Grundstücke werden als Sondergebiet – Freiflächenphotovoltaik entsprechend § 11 BauNVO dargestellt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
Die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten übernimmt der Antragsteller. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
mit NEIN stimmten SRe Mühlpointner, Baierl, Dietenhauser, Hartmann. SR Koppold war gem. Art. 49 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 29.01.2020 15:46 Uhr